Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, bei km 38.1, in FR Leipzig begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 38 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Einseitensensor mit Beweisfoto 158 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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