Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der B 169, im Abschnitt 45, Höhe km 2,6, FR Cottbus. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 40 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit PoliScan Speed 140 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”