Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lohmar, auf der A 3, bei km 13,630, FR Frankfurt die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed  mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 41 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 141 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Zeugenfragebogen

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