Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, bei km 600,2, F-Basel die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 161 km/h bei zulässigen 120 km/h mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 41 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung
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