Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Sebra-Trotz, auf der B 7, Ortsdurchfahrt. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessung mit Foto 94 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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