Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Pettstadt, auf der B 505, im Abschnitt 280, in Höhe km 2,6, AS Pettstadt, Fahrtrichtung A 3 um 48 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 ergab 1 8 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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