Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10,  Höhe km 63,4 in FR AS Genshagen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 130 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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