Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 92, zw. OL Wildetaube und Greiz mit 51 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 151 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

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