Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Arnstein, auf der A 7, Ri. Ulm, Ab. 220, km 5,350 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 80 km/h 135 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 55 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – ES3.0 und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular- Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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