Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, auf der Marienbrücke, Lichtmast Nr. 13, aus Ri. Leipziger Straße, in Ri. Könneritzerstr. mit 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 und Frontfoto ergab 61 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Dresden übersandte Vordruck Zeugenanhörung
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