Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lohmar, auf der BAB 3, bei km 13,630, FR Frankfurt begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 68 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 168 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren
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