Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Kassel, auf der B 83, Höhe Lilienthalstraße, Fahrtrichtung Fuldabrück die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 71 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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