Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Delmenhorst, auf der Nutzhorner Straße, Nr. 68, Richtung stadtauswärts mit 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Speedophot RADAR, Film/Bild
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Formular Zeugenanhörung wurde von Bußgeldstelle Delmenhorst übersandt.
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