Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gemarkung Garbsen-Meyenfeld, auf der B 6, Abschnitt 470, Station 2,4, Richtung Hannover außerhalb geschlossener Ortschaften um 73 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 143 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Vordruck Anhörung
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