Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, auf der Steubenbrücke/ Laufertorgraben begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 80 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 130 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV, § 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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