Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde auf der BAB 9, im Bereich von km 19,5, in Fahrtrichtung AD Potsdam um 29 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed, mit Beweisfoto ergab 89 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung

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