Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 2, im Bereich von km 12,0, in Fahrtrichtung AD Werder wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 96 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 36 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES 3.0, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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