Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, Baustelle, bei km 38,840, i. R. Berlin
um 59 km/h, bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit PoliScan Speed 99 km/h
Verletzte Vorschriften:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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