Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Elz, auf der BAB 3, Höhe km 101,300, Ri. Frankfurt/Main, linke Spur, die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 145 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Koaxialkabelmessung mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 45 km/h und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheides
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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