Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Duisburg, auf der A 57, bei km 48,9, in FR NL 48 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 128 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg
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