Bei einer Geschwindigkeit von 134 km/h wurde der erforderliche Abstand von 67,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Windorf, auf der A 3, FR Passau, Abschnitt 1340, km 3.050 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 mit Video, Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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