Auf der BAB 9, in Höhe km 0.4, in FR Frankfurt/O wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde dabei um 30 km/h überschritten. Gemessen wurden 90 km/h mit Messgerät PoliScan Speed, bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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