Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 12347, Berlin, NK BAB 100, Tunnel OT Britz Süd, Ri. BAB A 113, SK 31B. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 8 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 88 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin
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Mit 35 km/h über zulässiger Geschwindigkeit außerorts Geschwindigkeitsverstoß auf der BAB 24, km 332,6 begangen, Zentrale Bußgeldstelle Gransee