Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 18 km/h, wurde bei zulässigen 60 km/h auf der BAB 10, im Abschnitt 81, Höhe km 0,0, Tangente von BAB 12 zur BAB 10, in Fahrtrichtung Autobahnkreuz Schönefeld, außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Die Lasermessung mit Messgerät: PoliScan Speed ergab 78 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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