Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 20.04.2016 in Porta-Westfalica, A 2, RF DO, km 285,800, um 22 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed. Bußgeld: 70,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke

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