Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Elz, BAB 3, km 99,930, Fahrtrichtung Frankfurt/Main, mittlere Spur am 19.03.2016 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Koaxialkabelmessung 122 km/h. Beweisfoto liegt vor

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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