Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 05.06.2016 außerhalb geschlossener Ortschaften in Hagen, auf der BAB 45, Höhe km 30,180, Fahrtrichtung Frankfurt um 47 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 127 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 330, Frontfoto.
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hagen
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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