Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, Baustelle, bei km 38.5, i. R. Rostock
um 62 km/h, bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: PoliScan Speed 102 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Anhörung

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