Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde auf der BAB 10, in Höhe km 92,0, Höhe Eisenbahnbrücke, in Fahrtrichtung AD Potsdam um 16 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 76 km/h, 30,00 € Verwarnungsgeld.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Schriftliche Verwarnung
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