Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h in Erfurt, auf der Gothaer Straße, ggü. Haltestelle festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 81 km/h, Foto liegt vor.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Erfurt
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