Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weiterstadt, auf der Bundesautobahn A 5, in Höhe km 515,5, (Baustellenbereich) in Fahrtrichtung Basel die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 108 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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