Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der Bundesstraße B 5, im Abschnitt 532, im Bereich von km 0,6, in Fahrtrichtung BAB 10/AS Spandau die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 121 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.4. BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung

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