Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 13, im Bereich von km 60,59, in FR AS Lübbenau / Cottbus die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 144 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formblatt zur Fahrerermittlung
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