Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Horst, auf der Bundesautobahn A 7, im Bereich von km 18,9, Richtung Hamburg/Lübeck begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Leivtec XV3 134 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Anhörung
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