Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, BAB 45, FR Oberhausen / Hannover, km 0.470 mit 26 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 86 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Dortmund übersandt.

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