Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln, auf der A 57, bei km 114,392, RF Neuss die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 88 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Vordruck Anhörung

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