In Köln, auf der BAB 4, Höhe km 75.1, zw. AK Köln-Süd u. AS Köln-Poll, FR Olpe wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ergab 88 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: übersandte Formular Anhörung

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