Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Born, auf der Bäderstraße, L 21 um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 78 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat,

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen übersandte Anhörung

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