Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, AB Zubringer Horn, FR A 27 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 35 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät PoliScan FM 1 wurden 85 km/h mit Frontfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Formular Anhörung

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