Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sulzbach (Taunus), auf der B 8, Höhe MTZ, FR A 66 das Geschwindigkeitslimit nicht beachtet. Festgestellt wurden 23 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 73 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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