Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Trier-Quint, auf der L 46, Meilenstraße, Fahrtrichtung Zemmer die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Einseitensensor ES3.0 mit Bild  durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 78 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“