Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Dortmund, auf der BAB 45, bei km 0,470, FR Oberhausen / Hannover ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 83 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Dortmund übersandt.
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