Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, auf der BAB 45, bei km 22,600, RF Frankfurt die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 114 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Multanova 6F digital festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 34 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Dortmund übersandte Vordruck Anhörung

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