Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, auf der BAB A 2, bei km 329,415, Linke Spur, FR Hannover, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 133 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Film, Bild
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Bielefeld übersandt.
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