Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gemarkung Schopp, auf der B 270, Höhe Einmündung K 77, Fahrtrichtung Kaiserslautern. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 45 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic Trailer mit Bild 115 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

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