Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Köln, auf der A 4, bei km 66,250, FR Olpe nicht eingehalten.
Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit  VKS-Messung

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Köln übersandte Formular Anhörung

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