Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Delmenhorst, auf der BAB 28, Höhe Überführung, Bei der Klenkerei, Rtg. A 1 um 23 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: Leivtec XV3 123 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Delmenhorst übersandte Anhörung

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