Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Delmenhorst, auf der B 75, Überführung Emshoop, Rtg. Bremen um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Messung mit Leivtec XV3, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Delmenhorst

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