Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gemeinde Salzhausen, Gem. Salzhausen, auf der Winsener Straße um 15 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 20,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen
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