Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Recklinghausen, auf der BAB 43, km 42,187, FR Münster ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 61 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic PoliScan.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandt.

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